Der ÄA von Wieland Götzler weist auf einen wichtigen Aspekt hin, den wir als Antragsstelle in dieser modifizierten Form übernehmen wollen.
In die Begründung zu 2. würden wir noch aufnehmen:
Für das Passieren der Überwege ist i.d.R. in zwei Ampelphasen vorgesehen. Dies führt in den besonders gefährdeten und kleinen "Inseln" zu Menschenansammlungen gemischt mit Radverkehr, welche teilweise auf den Straßenbahngleisen auf die nächste Ampelphase warten müssen. Dies stellt eine unnötige Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer dar.
Zudem ist in der gesamten Begründung zu 2. des Antrags RiLSA 2015 zu schreiben. Das ist die aktuelle Fassung, die allerdings inhaltsgleich mit der RiLSA 2010 ist.
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