Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | #5 Antrag A3 |
Antragsteller*in: | Wiebke Engelsing, Tobias R. Möller, Ulrike Böhm |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.10.2018, 13:56 |
A3: Moratorium des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes Leipziger Neuseenland (WTNK)
Antragstext
Das WTNK entstand zwischen 2005 und 2007 als eine Art Masterplan für die
Entwicklung der Gewässerlandschaft rund um Leipzig. Es sollte die vorgesehenen
Maßnahmen an Leipziger Gewässern legitimieren und sogar zu einer Vereinfachung
der weiteren Genehmigungen von Einzelmaßnahmen führen. Es werden mehr als 100
Einzelmaßnahmen an unseren Leipziger Gewässern beraten.
Laut Grünem Ring ist das WTNK lediglich ein planerisches Konzept mit informeller
Beteiligung. Aktuell findet unter der Federführung des Grünen Rings eine
Fortschreibung in Form eines Runden Tisches statt. An diesem „Runden Tisch“ sind
unter mehr als 20 Teilnehmenden nur 3 Plätze für anerkannte Naturschutzverbände
vorgesehen bzw. besetzt.
Wir beantragen ein sofortiges Moratorium aller Maßnahmen des WTNK.
Wir beantragen ein ordentliches Verfahren (strategische Umweltprüfung) mit
einer angemessenen Prüfung aller vorgesehenen wassertouristischen Vorhaben
an Leipziger Gewässern unter Berücksichtigung der bereits bestehenden
Vorbelastungen (z.B. bereits gebaute Schleusen, Ausbaumaßnahmen u.a.) mit
der dazu gehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein so umfangreiches
Nutzungs- und Ausbaukonzept an den Leipziger Gewässern muss rechtlich und
planerisch auf sichere Füße gestellt werden.
Darüber hinaus fordern wir die Offenlegung der bereits beantragten
Maßnahmen an Leipziger Gewässern sowie eine Offenlegung der Planungen und
des Zeitplans der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Wir fordern umfassende Anstrengungen der Revitalisierung bzw.
Renaturierung der Leipziger Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
und der FFH-Richtlinie und keinen weiteren Gewässerausbau.
Begründung
Für ein derartig umfangreiches Tourismusprogramm ist laut Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit ordentlicher Beteiligung aller so genannter „Träger öffentlicher Belange“ (einschließlich aller Naturschutz- und Umweltverbände) durchzuführen.
Die SUP ist vom Gesetzgeber vorgesehen, um derartige Einzelvorhaben sinnvoll und unter Berücksichtigung aller Belange frühzeitig und auf einer übergeordneten Ebene hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit und ihrer Umweltverträglichkeit abprüfen zu können. Dieses Ziel des Gesetzgebers kann an einem Runden Tisch mit unklarem Auftrag, ohne Rechtsgrundlage und unvollständiger Beteiligung nicht umgesetzt werden.
Der Runde Tisch hat keine Rechtsgrundlage. Das zu erarbeitende Konzept bleibt angeblich unverbindlich, damit kann es auch nicht als Planrechtfertigung im Rahmen der erforderlichen Einzelgenehmigungen herangezogen werden. Erst die SUP würde die Voraussetzung für die Genehmigungsverfahren der einzelnen Bestandteile schaffen.
Hinzu kommt, dass bereits während der Beratungen Tatsachen geschaffen werden.
Beispiel 1: Ein Wanderrastplatz, Bestandteil des kritischen Kurses 1 über den Floßgraben, wird in Markkleeberg bereits gebaut.
Beispiel 2: Trotz fehlender Aussicht auf ein Baurecht wurde der vorzeitige Baubeginn des Harthkanals durch die Landesdirektion gestattet (geschätzte Baukosten: 80 Mio €). Bisher ist völlig unklar, welchen Einfluss das sulfatbelastete Wasser des Zwenkauer Sees auf den Cospudener See, den Floßgraben und die Pleiße haben wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde 2009 durch die Landesdirektion nach überschlägiger Prüfung als nicht notwendig erachtet.
Diese parallele bauliche Umsetzung von Einzelvorhaben zeigt die zeigt die nicht vorhandene Relevanz des Runden Tisches und führt ihn ad absurdum. Der Runde Tisch suggeriert fachliche Beteiligung, suggeriert ein demokratisches Vorgehen, während er lediglich ein Mäntelchen für Wirtschaftsinteressen und den Ausverkauf und Raubbau an unseren Leipziger Naturschätzen (dem Auenwald, den noch vorhandenen naturnahen Gewässerabschnitten, den noch bestehenden Gewässern mit gutem chemischen und ökologischen Zustand) darstellt.
Die Leipziger Gewässer sind überwiegend in unbefriedigendem bis schlechtem Zustand. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials, erreicht werden können und die Erhaltungsziele der FFH-Richtlinie innerhalb der FFH-Gebiete gewährleistet werden.
Sachsenweit sind über 90 % der Gewässer 2015 in mäßigem bis schlechtem Zustand und haben die vorgegebenen Ziele bis 2015 in keiner Weise erreicht. Nun gilt eine Fristverlängerung bis 2021 bzw. 2027, aber die erforderlichen Renaturierungsmaßnahmen werden nicht angegangen, sondern wie jetzt mit dem WTNK der weitere Ausbau der Gewässer forciert.
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